Rechtsprechung
VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Irak; Erstantrag; Yezidin aus .../ Alkosh/ Telkef
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
- VGH Bayern, 30.03.2012 - 20 ZB 12.30119
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Soweit die Klägerin die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG begehrt, ist ihr Antrag sachdienlich dahingehend auszulegen (§ 88 VwGO), dass es ihr in erster Linie um die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufentG und hilfsweise um die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG geht (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198).Denn es widerspräche den Vorgaben der Richtlinie, wenn einem Ausländer, der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie hat und nicht den Ausschlusstatbestand des Art. 24 Abs. 2 Halbs. 2 der Richtlinie erfüllt, kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich eine Duldung wegen Aussetzung der Abschiebung nach § 60 a AufenthG erteilt würde (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; BayVGH vom 24.3.2011 Az. 20 B 10.30033 - juris; BayVGH vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30084 - juris).
Die genannten Begriffe sind unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung im humanitären Völkerrecht auszulegen (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O).
Hierzu gehört im Irak in erster Linie die Zugehörigkeit zu bestimmten politischen Parteien oder Berufsgruppen, wie etwa Journalisten, Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).
Von der richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG im Hinblick auf § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden kann, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 13a ZB 11.30383
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf für …
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Insbesondere sind im Distrikt Telkef/ Alkosh, aus dem die Klägerin stammt, Übergriffe auf Yeziden nicht bekannt (…vgl. Stellungnahme des Europäischen Instituts für kurdische Studien vom 17.2.2010, S. 27; BayVGH vom 8.11.2011 Az. 13a ZB 11.30383 - juris).Von einer erhöhten Gefährdung allein wegen ihrer yezidischen Religionszugehörigkeit oder von Beeinträchtigungen des religiösen Existenzminimums im Sinne der Qualifikationsrichtlinie ist für Yeziden im Irak nicht auszugehen (vgl. BayVGH vom 8.11.2011 a.a.O.; BayVGH vom 12.9.2011 Az. 13a ZB 11.30280 - juris).
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Hinsichtlich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188).
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Sie bedarf somit keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379 zu § 53 Abs. 6 AuslG). - VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30084
Keine Gruppenverfolgung für irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Denn es widerspräche den Vorgaben der Richtlinie, wenn einem Ausländer, der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie hat und nicht den Ausschlusstatbestand des Art. 24 Abs. 2 Halbs. 2 der Richtlinie erfüllt, kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich eine Duldung wegen Aussetzung der Abschiebung nach § 60 a AufenthG erteilt würde (…vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; BayVGH vom 24.3.2011 Az. 20 B 10.30033 - juris; BayVGH vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30084 - juris). - VGH Bayern, 24.03.2011 - 20 B 10.30033
Irak; Flüchtlingsanerkennung und Abschiebungsschutz; Gruppenverfolgung von …
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Denn es widerspräche den Vorgaben der Richtlinie, wenn einem Ausländer, der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie hat und nicht den Ausschlusstatbestand des Art. 24 Abs. 2 Halbs. 2 der Richtlinie erfüllt, kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich eine Duldung wegen Aussetzung der Abschiebung nach § 60 a AufenthG erteilt würde (…vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; BayVGH vom 24.3.2011 Az. 20 B 10.30033 - juris; BayVGH vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30084 - juris). - VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30280
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Auszug aus VG München, 29.11.2011 - M 16 K 11.30663
Von einer erhöhten Gefährdung allein wegen ihrer yezidischen Religionszugehörigkeit oder von Beeinträchtigungen des religiösen Existenzminimums im Sinne der Qualifikationsrichtlinie ist für Yeziden im Irak nicht auszugehen (…vgl. BayVGH vom 8.11.2011 a.a.O.; BayVGH vom 12.9.2011 Az. 13a ZB 11.30280 - juris).